Für Personen, deren Beisetzung in Deutschland gewünscht wird, können auch Mitgied werden. Für diese Mitglieder sind die Kostenübernahme begrenzt. Es werden lediglich die Kosten für den Leichentransport und  Beisetzungskosten übernommen. Grabeskosten und andere Gebühren vom Friedhofverwaltung werden nicht gedeckt.