Bei Rücklastschriften werden keine zusätzlichen Mahnkosten gefordert, der Mitglied muss nur die Rücklastschriftkosten neben dem Jahresbeitrag erstatten.
Bei Rücklastschriften werden keine zusätzlichen Mahnkosten gefordert, der Mitglied muss nur die Rücklastschriftkosten neben dem Jahresbeitrag erstatten.
Leave A Comment
You must be logged in to post a comment.