Falls Vertragspartner und deren anspruchsberechtigte Angehörige außerhalb Deutschlands und außerhalb Türkei sterben sollten, wird lediglich ein Betrag in Höhe von Euro 1.500,00 an deren gesetzlich Hinterbliebene ausgezahlt. (Die Überführung bzw. Formalitäten wird nicht von uns durchgeführt)
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