Falls Vertragspartner und deren anspruchsberechtigte Angehörige außerhalb Deutsch­lands und außerhalb Türkei sterben sollten, wird lediglich ein Betrag in Höhe von Euro 1.500,00 an deren gesetzlich Hinterbliebene ausgezahlt. (Die Überführung bzw. Formalitäten wird nicht von uns durchgeführt)