Häufig gestellte Fragen2021-06-07T12:28:29+03:00

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft?2021-06-07T12:18:07+03:00

Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 65,00 Euro

Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?2021-06-07T12:19:03+03:00

Personen zwischen 18-30 jahren keine Aufnahme gebühr fällig-

Zwischen 31-55 jahren beträgt die Aufnahme gebühr 55 €.

Ab 55 Jahren wird die Anmeldegebühr in unserem Web-Portal bei der Antragstellung automatisch berechnet.

Wann beginnt die Mitgliedschaft?2021-06-07T12:19:05+03:00

Das Antragsformular wird in unserem Web-Portal Online ausgefüllt und zu gesendet. 90 Tage nach dem Zahlungseingang der Aufnahmegebühr und Jahresgebühr beginnt die Mitgliedschaft. Antragsteller, die auf Grund eines Unfalls sterben, können ohne die Wartefrist von 90 Tagen an den Leistungen des Sterbefonds teilhaben.

Werden Überführungen ausserhalb der Türkei in die andere Staaten durchgeführt?2021-06-07T12:19:53+03:00

Derzeit können wir nur Überführungen in die Türkei machen. Wegen hoher Nachfrage arbeiten wir für die Zukunft auch Überführungen in andere Staaten zu ermöglichen.

Ich leide an einer schweren Erkrankung und möchte Mitglied werden, beginnt die Mitglieschaft sofort?2021-06-07T12:19:53+03:00

Das Vertragsverhältnis bei Personen, die an schweren Krankheiten leiden (Krebs oder ähn­liche Erkrankungen), beginnt auch erst nach Ablauf von 90 Tagen.

Ich möchte hier in Deutschland Beerdigt werden, kann ich dennoch Mitglied werden?2021-06-07T12:19:53+03:00

Für Personen, deren Beisetzung in Deutschland gewünscht wird, können auch Mitgied werden. Für diese Mitglieder sind die Kostenübernahme begrenzt. Es werden lediglich die Kosten für den Leichentransport und  Beisetzungskosten übernommen. Grabeskosten und andere Gebühren vom Friedhofverwaltung werden nicht gedeckt.

Werden für die Mitglieder, die in anderen Staaten leben, die Überführung in das Herkunftsland veranlasst?2021-06-07T12:19:54+03:00

Falls Vertragspartner und deren anspruchsberechtigte Angehörige außerhalb Deutsch­lands und außerhalb Türkei sterben sollten, wird lediglich ein Betrag in Höhe von Euro 1.500,00 an deren gesetzlich Hinterbliebene ausgezahlt. (Die Überführung bzw. Formalitäten wird nicht von uns durchgeführt)

Haben Kinder über 18 Jahre Anspruch auf Leistungen über ihren Eltern2021-06-07T12:19:58+03:00
  • Kinder des Vertragspartners die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können unter den Voraussetzungen  bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Leistungen des Ster­befonds bewilligt werden, falls sie sich in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden.
  • Kinder von Vertragspartnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden oder verheiratet sind, haben keine Ansprüche auf  Leistungen des Sterbefonds über ihre Eltern.
  • Entsprechende Ansprüche der Kinder gehen grundsätzlich ohne eine Benachrichtigung unter.
Hat der Mitglied Mitteilungspflichten?2021-06-07T12:20:21+03:00

Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familien­mitglieder vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb von 15 Tagen dem VIKZ-Sterbe­fonds gGmbH mitzuteilen. Dies gilt ferner für Änderungen bezüglich des  Bankverbindungs- und Familienstan­des, des Wohnortes bzw. der Anschrift sowie der Telefonnummer und der mitbegünstigten Familienmitglieder.

Kommen zusätzliche Gebühren, wenn der Jahresbeitrag nicht abgebucht werden kann?2021-06-07T12:20:21+03:00

Bei Rücklastschriften werden keine zusätzlichen Mahnkosten gefordert, der Mitglied muss nur die Rücklastschriftkosten neben dem Jahresbeitrag erstatten.

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, kann ich dennoch Mitglied werden?2021-06-07T12:20:24+03:00

Ja, Sie können mit deutsche Staatsbürgschaft bei uns Mitglied werden.

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