Häufig gestellte Fragen
Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 65,00 Euro
Personen zwischen 18-30 jahren keine Aufnahme gebühr fällig-
Zwischen 31-55 jahren beträgt die Aufnahme gebühr 55 €.
Ab 55 Jahren wird die Anmeldegebühr in unserem Web-Portal bei der Antragstellung automatisch berechnet.
Das Antragsformular wird in unserem Web-Portal Online ausgefüllt und zu gesendet. 90 Tage nach dem Zahlungseingang der Aufnahmegebühr und Jahresgebühr beginnt die Mitgliedschaft. Antragsteller, die auf Grund eines Unfalls sterben, können ohne die Wartefrist von 90 Tagen an den Leistungen des Sterbefonds teilhaben.
Derzeit können wir nur Überführungen in die Türkei machen. Wegen hoher Nachfrage arbeiten wir für die Zukunft auch Überführungen in andere Staaten zu ermöglichen.
Ich leide an einer schweren Erkrankung und möchte Mitglied werden, beginnt die Mitglieschaft sofort?
Das Vertragsverhältnis bei Personen, die an schweren Krankheiten leiden (Krebs oder ähnliche Erkrankungen), beginnt auch erst nach Ablauf von 90 Tagen.
Für Personen, deren Beisetzung in Deutschland gewünscht wird, können auch Mitgied werden. Für diese Mitglieder sind die Kostenübernahme begrenzt. Es werden lediglich die Kosten für den Leichentransport und Beisetzungskosten übernommen. Grabeskosten und andere Gebühren vom Friedhofverwaltung werden nicht gedeckt.
Falls Vertragspartner und deren anspruchsberechtigte Angehörige außerhalb Deutschlands und außerhalb Türkei sterben sollten, wird lediglich ein Betrag in Höhe von Euro 1.500,00 an deren gesetzlich Hinterbliebene ausgezahlt. (Die Überführung bzw. Formalitäten wird nicht von uns durchgeführt)
- Kinder des Vertragspartners die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können unter den Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Leistungen des Sterbefonds bewilligt werden, falls sie sich in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden.
- Kinder von Vertragspartnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden oder verheiratet sind, haben keine Ansprüche auf Leistungen des Sterbefonds über ihre Eltern.
- Entsprechende Ansprüche der Kinder gehen grundsätzlich ohne eine Benachrichtigung unter.
Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familienmitglieder vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb von 15 Tagen dem VIKZ-Sterbefonds gGmbH mitzuteilen. Dies gilt ferner für Änderungen bezüglich des Bankverbindungs- und Familienstandes, des Wohnortes bzw. der Anschrift sowie der Telefonnummer und der mitbegünstigten Familienmitglieder.
Bei Rücklastschriften werden keine zusätzlichen Mahnkosten gefordert, der Mitglied muss nur die Rücklastschriftkosten neben dem Jahresbeitrag erstatten.
Ja, Sie können mit deutsche Staatsbürgschaft bei uns Mitglied werden.