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    Wir rufen Sie an

    Was ist der Sterbefonds des Verbandes der Islamischen Kulturzentren?

    Der Sterbefonds begann seine Tätigkeit im Jahre 1995 innerhalb des „Verbandes der Islamischen Kulturzentren“. Seit 2007 arbeitet es als selbstständiges und gemeinnütziges Unternehmen unter dem Dach des „Verbandes der Islamischen Kulturzentren“.

    Islamische Verpflichtungen

    Die Bestattungen erfolgen nach den islamischen Regeln der Techiz (Tedschhiz) und Tekfin.

    Transport

    Der Leichnam wird per Flugzeug, respektive einem Fahrzeug in seine Geburts- bzw. Heimatstadt überführt. Einer Begleitperson wird ein Hin- und Rückflugticket zur Verfügung gestellt

    Organisatorisches

    Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um alle Angelegenheiten mit Behörden in Bezug auf Bestattung und Transport.

    Was ist der Sterbefonds des Verbandes der Islamischen Kulturzentren?

    Der Sterbefonds begann seine Tätigkeit im Jahre 1995 innerhalb des „Verbandes der Islamischen Kulturzentren“. Seit 2007 arbeitet es als selbstständiges und gemeinnütziges Unternehmen unter dem Dach des „Verbandes der Islamischen Kulturzentren“.

    Islamische Verpflichtungen

    Die Bestattungen erfolgen nach den islamischen Regeln der Techiz (Tedschhiz) und Tekfin.

    Transport

    Der Leichnam wird per Flugzeug, respektive einem Fahrzeug in seine Geburts- bzw. Heimatstadt überführt. Einer Begleitperson wird ein Hin- und Rückflugticket zur Verfügung gestellt

    Organisatorisches

    Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um alle Angelegenheiten mit Behörden in Bezug auf Bestattung und Transport.

    Familienanmeldung

    Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, können Sie als Familie samt den schulpflichtigen Kindern Mitglied werden. Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, ist es leider nicht möglich, als Familie Mitglied zu werden.

    Mitgliedsbeitrag

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 65 Euro.Zwischen 18 und 30 Jahren fällt keine Anmeldegebühr an.Zwischen 31 und 55 Jahren beträgt die Anmeldegebühr 55 Euro.Für Anmeldungen ab 55 Jahren fällt für jedes weitere Lebensjahr eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 55 Euro pro Jahr an.

    Familienanmeldung

    Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, können Sie als Familie samt den schulpflichtigen Kindern Mitglied werden. Wenn Sie über 55 Jahre alt sind, ist es leider nicht möglich, als Familie Mitglied zu werden.

    Mitgliedsbeitrag

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 65 Euro. Zwischen 18 und 30 Jahren fällt keine Anmeldegebühr an. Zwischen 31 und 55 Jahren beträgt die Anmeldegebühr 55 Euro.Für Anmeldungen ab 55 Jahren fällt für jedes weitere Lebensjahr eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 55 Euro pro Jahr an.