Haben Kinder über 18 Jahre Anspruch auf Leistungen über ihren Eltern
- Kinder des Vertragspartners die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können unter den Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Leistungen des Sterbefonds bewilligt werden, falls sie sich in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden.
- Kinder von Vertragspartnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht in einer Berufs- oder Schulausbildung befinden oder verheiratet sind, haben keine Ansprüche auf Leistungen des Sterbefonds über ihre Eltern.
- Entsprechende Ansprüche der Kinder gehen grundsätzlich ohne eine Benachrichtigung unter.
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