Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, Angaben bezüglich seiner Person und seiner Familienmitglieder vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb von 15 Tagen dem VIKZ-Sterbefonds gGmbH mitzuteilen. Dies gilt ferner für Änderungen bezüglich des Bankverbindungs- und Familienstandes, des Wohnortes bzw. der Anschrift sowie der Telefonnummer und der mitbegünstigten Familienmitglieder.
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