Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und zu unseren Leistungen.
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied im Sterbefonds werden?
Mitglied im Sterbefonds kann jede Person muslimischen Glaubens werden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder einem angrenzenden EU-Land hat.
Eine Mitgliedschaft ist grundsätzlich in jedem Alter möglich. Die Höhe der Eintrittsgebühr richtet sich dabei nach dem Alter bei Aufnahme.
Gibt es eine Wartezeit nach dem Beitritt?
Ja. Nach Bestätigung der Mitgliedschaft und Eingang der Gebühren gilt eine Wartezeit von 90 Tagen. Erst danach können Leistungen des Sterbefonds beansprucht werden.
Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls entfällt die Wartezeit.
Ist eine Familienmitgliedschaft möglich?
Ja, eine Familienmitgliedschaft ist möglich. Dabei sind beide Ehepartner sowie alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr – bzw. bis zum 25. Lebensjahr während einer Ausbildung oder eines Studiums – ohne zusätzliche Kosten mit eingeschlossen. Voraussetzung ist eine bestehende Ehe.
Neue Familienmitgliedschaften können bis zum vollendeten 55. Lebensjahr abgeschlossen werden. Für bestehende Familienmitgliedschaften, die bereits vor dem 55. Lebensjahr abgeschlossen wurden, bleibt der Leistungsanspruch unverändert bestehen.
Ist die Staatsbürgerschaft für eine Mitgliedschaft relevant?
Gelten für Menschen mit Behinderung besondere Regelungen bei der Mitgliedschaft?
Was passiert bei Verlust der Mitgliedskarte?
Bei Verlust der Mitgliedskarte kann auf Anfrage eine neue Karte ausgestellt werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Die Mitgliedskarte wird ausschließlich für den Vertragspartner ausgestellt und gilt für die gesamte Familie. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Mitgliedsnummer. Auch für die Ausstellung zusätzlicher Mitgliedskarten wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet.
Leistungen
Was beinhaltet der Sterbefonds?
Ich möchte in Deutschland beerdigt werden – kann ich Mitglied werden?
Was passiert im Todesfall außerhalb der Länder, in denen der Sterbefonds Überführungen anbietet?
Verstirbt ein Mitglied oder ein anspruchsberechtigter Angehöriger außerhalb Deutschlands sowie außerhalb der Länder, in denen der Sterbefonds Überführungen anbietet, wird an die gesetzlichen Hinterbliebenen ein Betrag in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt.
Die Organisation der Überführung sowie die anfallenden Formalitäten werden nicht durch uns übernommen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie jedoch gerne bei der Organisation.
Persönliche Beratung
Unsere Berater sind Mo–Fr von 09:00–18:00 Uhr für Sie da.
Jetzt anrufen callBeiträge & Gebühren
Wie hoch ist der jährliche Mitgliedsbeitrag?
Welche Eintrittsgebühren gelten für Personen ab 55 Jahren?
Ab dem 55. Lebensjahr wird die Eintrittsgebühr individuell nach Alter berechnet. Für ein persönliches Angebot kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Alternativ können Sie die Anmeldegebühr bequem über unser Online-Antragsformular berechnen. Hierfür genügt die Eingabe Ihres Start- und Geburtsdatums.
Entstehen zusätzliche Kosten, wenn der Jahresbeitrag nicht abgebucht werden kann?
Rechtliches
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Ist der Sterbefonds staatlich anerkannt?
Müssen Änderungen persönlicher Daten mitgeteilt werden?
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Die Inhalte unserer Website und FAQs dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bemühen uns, alle Angaben sorgfältig und aktuell bereitzustellen. Maßgeblich für Mitgliedschaften und Leistungen sind jedoch ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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