Mitgliedschaft

Gemeinsam absichern.
Füreinander da sein.

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und sichern Sie sich und Ihre Familie ab.

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Familie

Wer kann Mitglied werden?

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Sterbefonds.

Auf einen Blick: check_circleMuslimischen Glaubens check_circleWohnsitz in Deutschland / EU check_circleKein Mindestalter check_circleStaatsbürgerschaft egal
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Glaubenszugehörigkeit

Eine Mitgliedschaft steht Personen muslimischen Glaubens offen. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle.

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Wohnsitz

Die Mitgliedschaft steht Personen offen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder einem der angrenzenden EU-Länder haben.

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Altersgrenzen

Für eine Mitgliedschaft besteht grundsätzlich keine Altersgrenze.

Eine Familienmitgliedschaft ist jedoch nur bis zum vollendeten 55. Lebensjahr möglich.

Ist ein Ehepartner älter als 55 Jahre, ist eine Familienmitgliedschaft nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen beide Personen jeweils eine separate Mitgliedschaft abschließen.

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Gesundheit

Bei schweren Erkrankungen oder besonderen gesundheitlichen Situationen bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme, damit gemeinsam eine faire Lösung gefunden werden kann.

Beitragsordnung

Unsere Beiträge sind transparent gestaltet und decken die Überführungskosten innerhalb Deutschlands sowie in das jeweilige Heimatland ab.

Bitte beachten Sie, dass Überführungen nur in die von uns angebotenen Länder möglich sind.

„Transparenz ist unser Versprechen an Sie und Ihre Familie."

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Jahresbeitrag

Einzel- & Familienmitgliedschaft

65,00 €

pro Jahr

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Anmeldegebühren

18 – 30 Jahre

0,00 €

Eintritt kostenlos

31 – 55 Jahre

55,00 €

einmalig

ab 55 Jahre

(Alter − 54)
× 55,00 €

individuell berechnet

Die Anmeldegebühr kann bequem über unser Online-Antragsformular berechnet werden. Hierfür müssen lediglich das Geburtsdatum sowie das gewünschte Startdatum angegeben werden.

Familienmitgliedschaft

Vollumfänglicher Schutz für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder.

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Ehepartner

Im Familientarif sind beide Ehepartner gleichberechtigt abgesichert. Voraussetzung für eine Familienmitgliedschaft ist eine bestehende Ehe.

Neue Familienmitgliedschaften können bis zum vollendeten 55. Lebensjahr abgeschlossen werden.

Für bestehende Familienmitgliedschaften, die vor dem 55. Lebensjahr abgeschlossen wurden, bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.

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Kinder bis 18 Jahre

Ihre Kinder sind im Familientarif beitragsfrei bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert.

Kostenfrei eingeschlossen
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Studierende bis 25 Jahre

Bei Nachweis einer Ausbildung oder eines Studiums verlängert sich die Mitversicherung kostenfrei bis zum 25. Geburtstag.

Mit Ausbildungsnachweis

Wichtige Hinweise

01

Wartefrist

Nach Bestätigung der Mitgliedschaft sowie vollständigem Eingang der Aufnahme- und Jahresgebühr gilt eine Wartefrist von 90 Tagen. Erst nach Ablauf dieser Frist können Leistungen des Sterbefonds in Anspruch genommen werden.

Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls entfällt die Wartefrist.

02

Mitteilungspflicht

Änderungen der Adresse, Kontaktdaten oder Bankverbindung sind dem Sterbefonds schnellstmöglich mitzuteilen, damit Mitteilungen und Abbuchungen reibungslos erfolgen können.

03

Kündigung

Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres möglich – schriftlich per Post oder per E-Mail. Transparent und unbürokratisch.

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Bereit für den nächsten Schritt?

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