Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und zu unseren Leistungen.

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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied im Sterbefonds werden? expand_more

Mitglied im Sterbefonds kann jede Person muslimischen Glaubens werden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder einem angrenzenden EU-Land hat.

Eine Mitgliedschaft ist grundsätzlich in jedem Alter möglich. Die Höhe der Eintrittsgebühr richtet sich dabei nach dem Alter bei Aufnahme.

Gibt es eine Wartezeit nach dem Beitritt? expand_more

Ja. Nach Bestätigung der Mitgliedschaft und Eingang der Gebühren gilt eine Wartezeit von 90 Tagen. Erst danach können Leistungen des Sterbefonds beansprucht werden.

Bei einem Todesfall infolge eines Unfalls entfällt die Wartezeit.

Ist eine Familienmitgliedschaft möglich? expand_more

Ja, eine Familienmitgliedschaft ist möglich. Dabei sind beide Ehepartner sowie alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr – bzw. bis zum 25. Lebensjahr während einer Ausbildung oder eines Studiums – ohne zusätzliche Kosten mit eingeschlossen. Voraussetzung ist eine bestehende Ehe.

Neue Familienmitgliedschaften können bis zum vollendeten 55. Lebensjahr abgeschlossen werden. Für bestehende Familienmitgliedschaften, die bereits vor dem 55. Lebensjahr abgeschlossen wurden, bleibt der Leistungsanspruch unverändert bestehen.

Ist die Staatsbürgerschaft für eine Mitgliedschaft relevant? expand_more
Nein, die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist lediglich ein Wohnsitz in Deutschland oder in einem der angrenzenden EU-Länder.
Gelten für Menschen mit Behinderung besondere Regelungen bei der Mitgliedschaft? expand_more
Für Menschen mit Behinderung gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Mitglieder. Die Voraussetzungen und Altersgrenzen für eine Mitgliedschaft bleiben unverändert bestehen.
Was passiert bei Verlust der Mitgliedskarte? expand_more

Bei Verlust der Mitgliedskarte kann auf Anfrage eine neue Karte ausgestellt werden. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Die Mitgliedskarte wird ausschließlich für den Vertragspartner ausgestellt und gilt für die gesamte Familie. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Mitgliedsnummer. Auch für die Ausstellung zusätzlicher Mitgliedskarten wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet.

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Leistungen

Was beinhaltet der Sterbefonds? expand_more
Unsere Leistungen umfassen die komplette Organisation der Bestattung nach islamischen Riten, die Überführung in das Heimatland (falls gewünscht) oder die Beisetzung vor Ort, sowie alle behördlichen Formalitäten.
Ich möchte in Deutschland beerdigt werden – kann ich Mitglied werden? expand_more
Ja, eine Mitgliedschaft ist möglich. Im Todesfall kann die Beerdigung in Deutschland erfolgen. Die anfallenden Überführungs- und Transportkosten bis zur Grabstätte werden dabei übernommen.
Was passiert im Todesfall außerhalb der Länder, in denen der Sterbefonds Überführungen anbietet? expand_more

Verstirbt ein Mitglied oder ein anspruchsberechtigter Angehöriger außerhalb Deutschlands sowie außerhalb der Länder, in denen der Sterbefonds Überführungen anbietet, wird an die gesetzlichen Hinterbliebenen ein Betrag in Höhe von 1.500,00 € ausgezahlt.

Die Organisation der Überführung sowie die anfallenden Formalitäten werden nicht durch uns übernommen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie jedoch gerne bei der Organisation.

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Persönliche Beratung

Unsere Berater sind Mo–Fr von 09:00–18:00 Uhr für Sie da.

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Beiträge & Gebühren

Wie hoch ist der jährliche Mitgliedsbeitrag? expand_more
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 65,00 € pro Mitgliedschaft – unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Familie handelt.
Welche Eintrittsgebühren gelten für Personen ab 55 Jahren? expand_more

Ab dem 55. Lebensjahr wird die Eintrittsgebühr individuell nach Alter berechnet. Für ein persönliches Angebot kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Alternativ können Sie die Anmeldegebühr bequem über unser Online-Antragsformular berechnen. Hierfür genügt die Eingabe Ihres Start- und Geburtsdatums.

Entstehen zusätzliche Kosten, wenn der Jahresbeitrag nicht abgebucht werden kann? expand_more
Es werden keine zusätzlichen Mahngebühren erhoben. Eventuell entstehende Rücklastschriftkosten sind jedoch vom Mitglied zu tragen und werden dem offenen Betrag hinzugefügt.
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Rechtliches

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen? expand_more
Eine Kündigung ist jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres möglich – schriftlich per Post oder per E-Mail.
Ist der Sterbefonds staatlich anerkannt? expand_more
Ja, der Sterbefonds ist als gemeinnützige Organisation staatlich anerkannt und unterliegt allen gesetzlichen Vorschriften.
Müssen Änderungen persönlicher Daten mitgeteilt werden? expand_more
Ja, Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönlichen Angaben sowie die Daten der mitbegünstigten Familienmitglieder vollständig und korrekt anzugeben. Änderungen – zum Beispiel der Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung oder des Familienstands – müssen dem Sterbefonds zeitnah mitgeteilt werden.
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Die Inhalte unserer Website und FAQs dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Wir bemühen uns, alle Angaben sorgfältig und aktuell bereitzustellen. Maßgeblich für Mitgliedschaften und Leistungen sind jedoch ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Support

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